Finanzdienstleister sind durch die BaFin dazu verpflichtet, wesentliche
Schadenereignisse aus operationellen Risiken, ab einem unternehmensspezifische
festzulegenden Schadenvolumen, an die Aufsicht zu melden. Dazu bedarf es nicht nur einer
kurzen Beschreibung und Bewertung des Vorfalls, sondern auch ergänzende Angaben, die
individuell an die jeweilige Strategie ausgerichtet ist. Um die Wesentlichkeit zu
bestimmen, werden somit weit mehr Ereignisse festgehalten, die im Laufe der Zeit
angepasst und ergänzt werden können, wie zum Beispiel um den Bericht an und
Stellungnahme von der unabhängigen Risikocontrollingfunktion.
Es ist von großem Vorteil, den Bezug zu einem Risiko herzustellen, das man im
Optimalfall schon vorher identifiziert, aber spätestens nun in das Modul
Risikomanagement eingestellt und die möglichen Auswirkungen dort beschrieben hat.
Darüber hinaus werden ebenfalls betroffene Teilprozesse aus der Prozesslandkarte und
Kontrollen aus dem internen Kontrollsystem der dib.risk-Suite verknüpft.
Alles unter dem Gesichtspunkt,
dass dieser Vorfall nicht erneut auftritt und überwacht wird, an welcher Stelle ein
Anpassungsbedarf besteht und welche Maßnahmen umgesetzt werden.